Wird Podologie von der Krankenkasse übernommen?

Die Übernahme der Kosten für Podologie-Behandlungen durch die Krankenkasse hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Art der Behandlung, der Schwere des Fußproblems und der Krankenkasse des Patienten.

In Deutschland werden in der Regel Behandlungen von medizinisch notwendigen Fußproblemen durch Podologen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Dazu gehören z.B. Diabetiker mit Fußkomplikationen, Patienten mit schweren Veränderungen der Fußform, chronischen Wunden, Nagelveränderungen oder Fußpilz. Auch bei Fehlstellungen der Füße, bei denen konservative Therapien wie Einlagen, Schienen oder Orthesen nicht ausreichend sind, kann eine Podologie-Behandlung von der Krankenkasse übernommen werden.

Allerdings gibt es auch einige Podologie-Behandlungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden, wie z.B. kosmetische Fußpflege oder allgemeine Pflegemaßnahmen, die nicht medizinisch notwendig sind.

Es ist daher ratsam, sich im Vorfeld bei der eigenen Krankenkasse über die Kostenübernahme der Podologie-Behandlung zu informieren und gegebenenfalls eine ärztliche Verordnung einzuholen. Generell nehmen wir alle Kassenformen an.